TSE-Kassensystem

TSE-Pflicht – Übergangsfrist endet zum 31.12.2022

Die Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE), die in der neuen Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) festgelegt ist, gilt für alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen.

Die damit verbundenen technischen und rechtlichen Anforderungen führen bei vielen unserer Kunden zu Unsicherheiten in Bezug auf das richtige Kassensystem und die korrekte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, da eine ordnungswidrige Kassenführung spätestens ab dem 01. Januar 2023 mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 25.000 € geahndet wird.

Im folgenden Beitrag verschaffen wir Ihnen daher einen verständlichen und umfassenden Überblick zum Thema TSE-Kassensystem und beantworten dabei alle relevanten Fragen zur TSE-Registrierkasse, um Sie dabei zu unterstützen, die Einhaltung der TSE-Standards so einfach und komfortabel wie möglich sicherzustellen.

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Registrierkasse mit TSE? – Was ist TSE?

Was ist eine Kasse mit TSE? TSE ist eine Abkürzung und steht für „Technische Sicherheitseinrichtung“. Der Begriff Technische Sicherheitseinrichtung bezeichnet ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen und Computerkassen, dass der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassiervorgänge dient. Die TSE ist ein kleines Hardware-Modul in Form eines USB-Sticks oder einer SD-Karte, die ans Kassensystem angeschlossen werden oder kann alternativ auch als Cloud-TSE Lösung eingerichtet werden.

Was bedeutet Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) ist eine Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme. Die Kassensicherungsverordnung ist seit dem 1. Januar 2018 gültig. Die Kassensicherungsverordnung betrifft alle elektronischen oder computergeschützten Kassensysteme sowie Registrierkassen. Einige der zentralen neuen Sicherheitsrichtlinien der Kassensicherungsverordnung sind:

  • TSE-Pflicht
  • Kassenbonpflicht
  • Kassenmeldepflicht

Die neue Pflicht zum TSE-Kassensystem verhindert Manipulation an digitalen Aufzeichnungen und sorgt so für mehr Steuergerechtigkeit. Neben der TSE-Pflicht wurde eine Kassenbon-Pflicht eingeführt, die Unternehmer dazu verpflichtet, den Kunden nach Abschluss eines Einkaufs mittels der Registrierkasse mit TSE einen Bon zur Verfügung zu stellen. Jedoch muss der Kunde den Beleg nicht verpflichtend annehmen. Eine kostengünstige und umweltschonende Alternative zum Kassenzettel aus Thermo-Papier ist der papierlose digitale eBon, über den übrigens alle unsere Kassensysteme verfügen, sodass Sie immer auf der sicheren Seite sind, da Sie auch ohne Druckerpapierrolle so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, immer dazu in der Lage sind, über Ihre Registrierkasse mit TSE einen Bon zur Verfügung zu stellen. Der digitale eBon erfüllt dabei die Auflage des Gesetzgebers an die Kassenbonpflicht.

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Warum wird ein TSE-Kassensystem verpflichtend?

Die TSE ist ein Teil der Betrugsprävention an allen Kassenplätzen. Da eine TSE nur sichern kann, was auch in die TSE-Kassensysteme eingegeben wird, ist für die Eindämmung von Steuerbetrug darüber hinaus eine Belegausgabepflicht per Registrierkasse mit TSE notwendig. Auf dem Beleg, egal ob in Papierform oder digital ausgegeben, stehen die Parameter der Technischen Sicherheitseinrichtung, sodass der Kunde oder der Steuerprüfer auf den ersten Blick sehen kann, dass das TSE-Kassensystem die aktuellen Bestimmungen erfüllt.

Kasse TSE: Wer braucht ein TSE-Kassensystem?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) besagt, dass ab dem 01. Januar 2023 grundsätzlich jede Branche mit Kassensystem verpflichtet ist, eine zertifizierte TSE-Kasse zu nutzen. Insofern betrifft die TSE-Pflicht alle Branchen. Lediglich solche Unternehmen, die bislang mit einer offenen Kassenlade gearbeitet haben, werden auch ab 2023 nicht zur Nutzung einer Registrierkasse mit TSE verpflichtet.

Welche Vorteile haben TSE-Kassensysteme für Unternehmen?

Das TSE-Kassensystem bietet aus Sicht vieler Unternehmer keine Vorzüge und wird lediglich als notwendiges, da vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Übel wahrgenommen. Bei näherer Betrachtung bietet die TSE-Kasse jedoch durchaus auch Vorteile für Unternehmer:

Im Zuge der Betrugsprävention besteht für das Verkaufspersonal, durch die Belegausgabepflicht in Kombination mit der TSE-Kasse, weniger Spielraum für Manipulation, Betrug und Diebstahl und schützt Unternehmer durch die Nutzung einer Registrierkasse mit TSE so vor teilweise empfindlichen Verlusten.

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Wie funktionieren TSE-Kassensysteme?

Die TSE-Pflicht nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens und ändert beispielsweise nichts an den allgemeinen Kassenvorgängen. Was sich durch die TSE-Pflicht ändern, ist der Schutz vor Manipulation von Kassiervorgängen:

Jeder Kassiervorgang wird auf der TSE-Kasse gespeichert und von dieser elektronisch signiert. Die Transaktion bekommt eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler sowie einen Zeitstempel. Jede Signatur lässt sich somit nur einmal fertigen, eine Änderung im Nachhinein vorzunehmen ist bei Registrierkasse mit TSE nicht möglich.

Wie wird die TSE in das Kassensystem integriert?

Die TSE wird beispielsweise in Form eines USB-Sticks auf einen USB-Port der Kassenhardware gesteckt. Die Kassensoftware erkennt die TSE automatisch. Das TSE-Kassensystem zeigt an, dass die TSE erkannt wurde. Alles weitere passiert automatisch. Sollte das TSE-Kassensystem anzeigen, das die TSE nicht erkannt wird, kontaktieren Sie uns am besten umgehend, damit wir Sie dabei unterstützen können möglichen Komplikationen vorzubeugen.

Wie läuft eine Prüfung auf Erfüllung der TSE-Pflicht ab?

Der Finanzprüfer sucht den Betrieb zunächst inkognito auf und tätigt eine Bestellung. Hier wird vom Finanzbeamten auch direkt geprüft, ob die Belegausgabepflicht durch Betrieb einer Registrierkasse mit TSE erfüllt wird. Der Bon muss dem Prüfer ausgehändigt oder digital zur Verfügung gestellt werden. Die auf dem Bon befindliche TSE-Signatur kann vom Prüfer mittels einer Software geprüft werden (Kassennachschau). Sind die Daten stimmig, ist die Prüfung beendet. Sind die Daten nicht stimmig, beginnt die Betriebsprüfung. Bei der Betriebsprüfung werden weitere Kassendaten exportiert und mit den TSE-Daten verglichen. Ist auf dem Bon keine TSE-Signatur vorhanden folgen i.d.R. weitere empfindliche Strafen.

Keine Kasse mit TSE? – Was passiert, wenn Sie auf eine TSE-Kasse verzichten?

Wird der TSE-Pflicht nicht nachgekommen, drohen Strafen aufgrund des Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben. Erhält der Betriebsprüfer einen Bon oder eBon ohne TSE-Signatur, muss der Betrieb mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 25.000 € rechnen.

Kontaktloser eBon per QR-Code

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Was kosten TSE-Kassensysteme?

Die Kasse mit TSE gibt es als Hardware mit unterschiedlichen Lizensierungen und ebenfalls als Softwarelösung in Form von Cloud-TSE. Welche Variante für Ihr Kassensystem mit TSE die besseren individuellen Vorzüge für Sie bietet und wie viel das für Sie am besten geeignete System kostet, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch.

Wichtige Fristen und Stichtage

Die zahlreichen Fristen und Stichtage rund um das TSE-Kassensystem-Gesetz haben stellenweise zu viel Verunsicherung bei unseren Kunden geführt. Dies sind die bisherigen und zukünftigen Fristen auf einen Blick:

  • 01.2017: Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD. Für Kassendaten gilt ab sofort, dass diese einzeln, vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar, nachprüfbar und auswertbar sein müssen.
  • 01.2018: Ab sofort darf die Kassennachschau durchgeführt werden. Betriebsprüfer dürfen diese unangekündigt prüfen.
  • 01.2020: Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) setzt voraus, dass Betreiber einer Kasse eine zertifizierte TSE integriert haben und fortan verwenden. Die Nichtbeanstandungsregelung regelt die Umrüstung bis zu einem späteren Zeitpunkt. Auch die mit dem Einbau der TSE eingehende Meldepflicht der TSE-Kassen an das zuständige Finanzamt wird so lange ausgesetzt, bis eine digitale Übermittlungsmöglichkeit besteht.
  • 09.2020: Ende der verlängerten Frist der Nichtbeanstandungsregelung. Diese wurde in nahezu allen Bundesländern allerdings erneut verlängert.
  • 03.2021: Nichtbeanstandungsregelung endet hier endgültig.

TSE-Kasse Übergangsfrist 2022

  • 12.2022: Für Registrierkassen, die aufgrund ihrer Bauart nachweisbar nicht nachrüstbar sind und nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, endet die Übergangsfrist.

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